1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbeziehung zwischen move. personalmanagementberatung. (nachfolgend move. genannt) und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in individualvertraglich etwas Abweichendes vereinbart ist. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen move. und dem Auftraggeber. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Zudem sind sie als Ergänzung zum individuell gestalteten Vertrag für jeden Auftrag zu beachten. Die Entgegennahme der von move. übersandten Kandidatenunterlagen durch den Auftraggeber stellt eine Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Im Zuge des vorliegenden Vertrages beauftragt der Auftraggeber move., ihn bei der Suche nach geeignetem Personal durch beispielsweise Kandidatensuche/ -ansprache, Kandidatenpräsentation und/oder Bewerberinterviews zu unterstützen. Für jede zu besetzende Stelle erteilt der Auftraggeber move. schriftlich einen Auftrag zur Personalvermittlung. Wird der Auftrag mündlich erteilt, wird er durch move. schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber hat dann innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen, wenn eine Personalvermittlung für die Stelle nicht erfolgen soll.

2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Erbringung der übernommenen Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung von Referenzen einschließlich der Bestätigung von beruflichen Qualifikationen.

Hat sich ein durch move. vorgestellter Kandidat bereits unabhängig beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, move. unverzüglich nach Erhalt der Kandidatenunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt move. keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann move. jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. In diesem Fall wird ein Honorar in Höhe des individuell vereinbarten Vertrages fällig.

3. Honorarvergütung und sonstige Leistungen
Das Honorar wird individuell pro Auftrag festgelegt und vereinbart.

Der Honoraranspruch von move. entsteht, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Kandidatenunterlagen von move. an den Auftraggeber zwischen dem Auftraggeber und dem von move. vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Bemisst sich das Honorar nach einem Vom-Hundert-Satz des Bruttojahreseinkommens des vermittelten Kandidaten, so ist das mit dem Kandidaten vereinbarte Bruttojahreseinkommen und Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile maßgeblich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, move. spätestens zehn Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln. Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung auf Vorlage des abgeschlossenen Arbeitsvertrages trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommen, kann move. zur Berechnung des Honorars ein für die Qualifikation des Kandidaten marktübliches Bruttojahreseinkommen zugrunde legen.

Das Zahlungsziel für Rechnungen beläuft sich auf 14 Tage ohne Abzug. Auf alle Beträge wird die jeweils zum Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

4. Kosten
Kosten, welche dem Bewerber im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, werden von move. sachlich geprüft, beglichen und dann gesondert mit Auflistung (Bewerber, Termin, Ort) an den Auftraggeber ohne Aufschlag weiterberechnet.

Entstandene Kosten für Reisen von Mitarbeitern von move., die auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen wurden, sind vom Auftraggeber zu tragen. Hier gelten als Berechnungsgrundlage: PKW: Kilometerpauschale von 0,65 EUR pro km Fahrstrecke; öffentliche Verkehrsmittel: nach Aufwand ohne Aufschlag; Übernachtung nach Aufwand ohne Aufschlag; Verpflegung entsprechend den steuerlichen Vorschriften.

Die Kosten für eine anzeigengestützte Suche werden von move. an den Auftraggeber ohne Aufschlag weiterberechnet. Die Anzeigenschaltung erfolgt in den mit dem Auftraggeber abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen sowie für die Anzeigenschaltung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei Suchaufträgen im Ausland wird ein Honoraraufschlag von 25 % berechnet.

5. Gewährleistung/ Haftung
move. kann nur sachgerechtes Vorgehen bei einer Kandidatensuche und –auswahl gewährleisten. Die Beauftragung von move. entbindet den Auftraggeber nicht von einer Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt insoweit mit Abschluss des Arbeits- / Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für seine Auswahlentscheidung. move. übernimmt keine Haftung dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter und empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt. Eine Haftung von move. für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Kandidaten ergeben, erfolgt deshalb nicht.

6. Beendigung des Vertrages
Der jeweilige Vermittlungsauftrag endet, wenn die Stelle, für die move. einen Bewerber vermitteln soll, besetzt ist.

Ungeachtet dessen kann der Vermittlungsauftrag von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tage zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ohne Einhaltung einer Frist möglich.

Sind move. in der Zeit ab Beauftragung bis zur Beendigung des Vermittlungsauftrages Kosten für die Vermittlungstätigkeit entstanden, sind move. diese Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

Wurde das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und move. beendet - gleich auf welche Art und Weise - und wird dennoch ein von move. vorgeschlagener Bewerber innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt, hat move. gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

7. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und move. verpflichten sich, alle Zahlen, Daten und Informationen über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber, die sie im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhalten haben, vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht der Vertragspartner zur Weitergabe der Informationen befugt ist oder dies zur erfolgreichen Durchführung der Vermittlungstätigkeit erforderlich ist.

8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Nebenabreden haben lediglich dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von move. Gerichtsstand ist wahlweise der Erfüllungsort oder das zuständige Gericht des Hauptsitzes von move. in Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Leipzig, 16.04.2012